KI-Verordnung · Artikel 50 in Kraft · Übergangsfrist endet 2. Dezember 2026
KI-Verordnung · Art. 50 Abs. 4 · Offizielle EU-Icons

Die offiziellen EU-Labels für KI-Inhalte

Aus dem Code of Practice vom 10. Juni 2026Drei Symbole: AI · AI GENERATED · AI MODIFIEDZuletzt geprüft: August 2026

Wer nach einem Symbol für die KI-Kennzeichnung sucht, muss nichts selbst entwerfen: Mit dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission in Anhang I einen offiziellen Satz von drei Icons veröffentlicht — AI, AI GENERATED und AI MODIFIED. Sie sind das visuelle Gegenstück zur Kennzeichnungspflicht des Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), nach der Deepfakes und bestimmte KI-Texte für das Publikum erkennbar offenzulegen sind. Die Symbole sind frei verwendbar, markenrechtlich nicht gegen Nutzer gerichtet — und ein wiedererkanntes Standard-Label ist ein stärkeres Signal als jedes improvisierte eigene Badge.

Diese Seite erklärt, was jedes der drei Labels bedeutet, wann Art. 50 Abs. 4 überhaupt ein sichtbares Label verlangt und wie Sie die Symbole korrekt einsetzen. Den Überblick über alle Transparenzpflichten gibt die Übersichtsseite zur KI-Kennzeichnungspflicht.

Kostenloser Scan. Ob Ihre Labels beim Besucher tatsächlich ankommen, prüft DisclosureProof von außen: Der Scanner besucht Ihre Startseite wie ein Erstbesucher, dokumentiert sichtbare Kennzeichnungen und Medien-Metadaten und versiegelt die Belege. Kostenlos, ohne Registrierung. Scan starten →
Hinweis: Benutzeroberfläche und Scan-Bericht sind derzeit auf Englisch.
Die Icons sind für die sichtbare Kennzeichnung (Abs. 4) gedacht — nicht für die maschinenlesbare (Abs. 2). Ein Icon ist etwas, das ein menschlicher Betrachter sieht. Es ersetzt nicht die eingebetteten, maschinenlesbaren Provenance-Metadaten, die Art. 50 Abs. 2 von Anbietern generativer Systeme gesondert verlangt.

Die drei Symbole und ihre Bedeutung

Offizielles EU-Label „AI“

AI

Das allgemeine Beteiligungs-Label: für Inhalte, an deren Entstehung KI beteiligt war, ohne festzulegen, ob vollständig generiert oder nur bearbeitet.

Offizielles EU-Label „AI GENERATED“

AI GENERATED

Für vollständig künstlich erzeugte Inhalte: Bilder, Video, Audio oder Text ohne substanziellen menschlich erstellten Ausgangspunkt.

Offizielles EU-Label „AI MODIFIED“

AI MODIFIED

Für echte Inhalte, die durch KI wesentlich verändert wurden — der Deepfake-nahe Fall: ein echtes Foto, Video oder eine echte Aufnahme, KI-manipuliert.

Jedes Symbol existiert in Schwarz und Weiß sowie mit und ohne Hintergrundfläche. Die SVG-Dateien selbst stehen in der englischen Fassung dieser Seite zum Download bereit — byte-identisch mit der offiziellen Veröffentlichung der Kommission, mit hinterlegten SHA-256-Hashes. Wer lieber direkt bei der Quelle lädt, findet die Dateien auf der Digital-Strategy-Seite der Europäischen Kommission.

Wann Art. 50 Abs. 4 ein sichtbares Label verlangt

Die Pflicht zur sichtbaren Offenlegung greift in zwei Situationen. Erstens bei Deepfakes: KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalten, die wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Zweitens bei KI-generierten oder KI-manipulierten Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — es sei denn, der Text wurde von Menschen geprüft und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Das gewöhnliche Marketing-Bild oder die KI-gestützte interne Notiz sind nicht das Ziel der Norm; Inhalte, die öffentlich als echt durchgehen könnten, sind es.

Wichtig für die Zeitplanung: Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026 — ohne allgemeine Übergangsfrist. Die einzige Ausnahme im Kalender betrifft nicht die sichtbaren Labels, sondern die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden; nur für sie gilt der 2. Dezember 2026. Auch der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026) hat daran nichts geändert: Er verschob Fristen des Hochrisiko-Regimes und ließ Artikel 50 unberührt.

So setzen Sie die Labels richtig ein

Ein Icon allein genügt nicht immer

Für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, verlangt Art. 50 Abs. 5, dass die Information „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion“ in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt wird. Nach den Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 genügen ein Hinweis in den AGB, ein Bot-Name oder ein Roboter-Symbol allein regelmäßig nicht. Ein Label kann den Hinweis also begleiten, aber nicht ersetzen — was das konkret für ein Chat-Widget bedeutet, zeigt die Seite zur Chatbot-Kennzeichnungspflicht.

Durchsetzung und Bußgelder in Deutschland

Zuständig für die Marktüberwachung der Transparenzpflichten ist in Deutschland die Bundesnetzagentur — seit Inkrafttreten des KI-MIG am 29. Juli 2026 zentrale Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Verstöße gegen Artikel 50 können nach Art. 99 Abs. 4 Buchst. g mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist; für KMU einschließlich Start-ups gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6). Das ist der gesetzliche Rahmen — keine Prognose über die Bußgeldpraxis.

Was ein externer Scan dokumentiert

Ob ein Label beim Besucher tatsächlich ankommt, entscheidet sich nicht im CMS, sondern im Browser. DisclosureProof prüft das von außen: Der Scanner besucht Ihre Startseite wie ein Erstbesucher, öffnet das Chat-Widget und stellt die Kontrollfrage („Are you an AI?“), liest die Metadaten einer Stichprobe veröffentlichter Medien und dokumentiert sichtbare Kennzeichnungen — versiegelt mit Screenshots und einem Hash-Manifest. Befunde erscheinen als festgestellt, nicht festgestellt oder AUFFÄLLIG; ein „nicht festgestellt“ ist kein Verstoß-Urteil, sondern die Aussage, dass ein Erstbesucher das Merkmal nicht sehen konnte.

Zwei Grenzen gehören dazu. Ob ein Inhalt wirklich KI-generiert ist, kann kein externer Scan von außen feststellen — das läuft über die eigene Erklärung des Veröffentlichenden samt Attestierung, nicht über statistische Detektoren. Und der Bericht bescheinigt keine Konformität; er dokumentiert, was zu einem Zeitpunkt sichtbar war (warum wir nie „konform“ sagen). Die Unversehrtheit der versiegelten Belege kann jeder Dritte unter /verify/ unabhängig prüfen; die Herkunftsbestätigung per HMAC ist davon getrennt und nicht unabhängig prüfbar. Randfälle — etwa ob ein konkreter Text „von öffentlichem Interesse“ ist — gehören in qualifizierte Beratung.

Häufige Fragen

Was bedeuten die drei offiziellen EU-KI-Labels?

AI ist das allgemeine Label für Inhalte, an deren Entstehung KI beteiligt war, ohne festzulegen, ob sie vollständig generiert oder nur bearbeitet wurden. AI GENERATED kennzeichnet vollständig künstlich erzeugte Inhalte — Bilder, Video, Audio oder Text ohne substanziellen menschlichen Ausgangspunkt. AI MODIFIED kennzeichnet echte Inhalte, die durch KI wesentlich verändert wurden. Die Wahl zwischen GENERATED und MODIFIED ist eine Tatsachenaussage, keine Stilfrage.

Sind die offiziellen EU-Icons verpflichtend?

Nein. Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung verlangt eine erkennbare Offenlegung, schreibt aber kein bestimmtes Symbol vor. Die Icons aus Anhang I des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni 2026 sind der offizielle Standard der EU-Kommission: frei verwendbar und wiedererkennbar. Wer sie nutzt, greift auf das Signal zurück, das Aufsichtsbehörden und Publikum am ehesten einordnen können — ein stärkeres Signal als ein selbst entworfenes Badge.

Wo kann ich die EU-KI-Labels herunterladen?

Die SVG-Dateien — jedes Symbol in Schwarz und Weiß, mit und ohne Hintergrund — stehen auf unserer englischen Icon-Seite unter disclosureproof.com/eu-ai-act/eu-icons/ zum Download bereit, byte-identisch mit der offiziellen Veröffentlichung der Kommission und mit hinterlegten SHA-256-Hashes. Wer lieber direkt bei der Quelle lädt, findet die Dateien auf der Digital-Strategy-Seite der Europäischen Kommission.

Ersetzt ein sichtbares Label die maschinenlesbare Kennzeichnung?

Nein. Das sichtbare Label (Art. 50 Abs. 4) und die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) sind getrennte Pflichten, die nebeneinander gelten können. Maschinenlesbar heißt in der Praxis: eingebettete Provenance-Informationen wie C2PA Content Credentials oder IPTC-Metadaten — und Bildpipelines und CDNs entfernen solche Metadaten häufig bei der Optimierung. Nur die maschinenlesbare Pflicht kennt eine Übergangsfrist: Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, greift Abs. 2 erst am 2. Dezember 2026. Alles andere gilt seit dem 2. August 2026.

Genügt ein Roboter-Symbol, um einen Chatbot zu kennzeichnen?

Regelmäßig nicht. Nach Art. 50 Abs. 5 muss die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt werden. Nach den Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 genügen ein Hinweis in den AGB, ein Bot-Name oder ein Roboter-Symbol allein normalerweise nicht. Ein Icon kann den Hinweis begleiten — es ersetzt ihn nicht.

Quellen

Diese Seite ordnet die Rechtslage zur Orientierung ein. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die oben verlinkten Verordnungstexte. Wo Ihre Situation nicht eindeutig ist, gehört sie in qualifizierte Beratung.

Sichtbar gekennzeichnet — auch aus Besuchersicht?

Der Scan besucht Ihre Startseite wie ein Erstbesucher, befragt Ihren Chatbot, liest die Metadaten einer Medien-Stichprobe und versiegelt die Belege — Screenshots, Zeitstempel, Hash-Manifest. Kostenlos, ohne Registrierung. Der Bericht ist auf Englisch.

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