KI-VO · Artikel 50 gilt seit 2. August 2026 · Kennzeichnungsfrist 2. Dezember 2026
Studie · Deutsche Kurzfassung

Was Besucher tatsächlich sehen: 1.088 Websites, gemessen

Gescannt: Montag, 10. August 2026Regelpaket 2026.07.9Zuletzt geprüft: August 2026

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Acht Tage später haben wir nachgesehen, was davon für Besucher sichtbar ist: 1.088 EU-bezogene Websites mit erkanntem Chat-Widget, jede in einem echten Browser geöffnet wie von einem Erstbesucher, Startseite, nur lesend. Das ist die deutsche Kurzfassung der Studie The State of AI Disclosure 2026, die im Original auf Englisch erscheint.

Das wichtigste Ergebnis ist nicht die Kennzeichnungsquote, sondern wie wenig überhaupt messbar ist: Auf 78 % der bestätigten Widgets konnte unser automatisierter Besucher die erste Nachricht gar nicht lesen. Alles Weitere gilt nur für den Rest.

Die Zahlen

StufeAnzahlWas sie bedeutet
Rahmen12.285EU-bezogene Sites nach Rendering, Abzug von Weiterleitungen aus dem Rahmen und Dubletten
Kohorte1.142davon mit erkanntem Chat-Widget, vor dem Scan gesperrt
Gescannt1.088am 10. August 2026; 54 hatte robots.txt ausgeschlossen (gezählt, nicht verschwiegen)
Bewertet1.064innerhalb des vorher festgelegten Zeitfensters
Widget bestätigt794zur Scanzeit tatsächlich vorhanden
Erste Nachricht lesbar174der Nenner für alles Folgende

Von diesen 174 lesbaren ersten Nachrichten:

BefundAnzahlAnteil
Hinweis auf KI enthalten1911 %
Kein Hinweis erkannt7342 %
Nicht eindeutig bewertbar8247 %

Diese drei Kategorien werden nirgends zusammengefasst, und sie lassen sich auch nicht addieren. „Nicht eindeutig“ heißt, dass unser Scanner es nicht entscheiden konnte — nicht, dass der Hinweis fehlte. Wer die beiden unteren Zeilen zusammenzählt, trifft über 82 Fälle eine Aussage, die die Studie ausdrücklich nicht trifft.

Zwei verschiedene Zahlen runden beide auf 11 %. Sie zu verwechseln ist der wahrscheinlichste Fehler beim Zitieren, deshalb hier ausdrücklich:

11 % der lesbaren ersten Nachrichten (19 von 174) enthielten einen Hinweis auf KI — gemessen am Scan-Tag, dem 10. August 2026.

Rund 11 % des 12.285er-Rahmens (95 %-KI 9,0–14,3) zeigen überhaupt einen echten Chat-Launcher, korrigiert um die gemessene Fehlerquote des Widget-Detektors; der rohe Detektorwert lag bei 9,4 %. Diese Größe wurde am 27./28. Juli 2026 gemessen und stammt nicht vom Scan-Tag.

Die erste Zahl handelt von Kennzeichnung, die zweite von Verbreitung. Sie haben nichts miteinander zu tun.

Wie gemessen wurde

Auswahl. Ausgangspunkt ist die Tranco-Liste XN23N (Top 1 Mio.; jede Tagesliste aggregiert ein 30-Tage-Fenster, hier den 27.06. bis 26.07.2026; unter der Listen-ID dauerhaft abrufbar). Daraus die 16.000 höchstplatzierten Pay-Level-Domains mit EU-Endung, von 128.124 in Frage kommenden. Keine Handauswahl, keine Zufallsstichprobe, sondern Top-N nach Rang — damit sich der Rahmen aus zwei Konstanten nachbauen lässt, der Listen-ID und der TLD-Menge. Der Preis: Die Auswahl ist popularitätsgewichtet, große Anbieter sind überrepräsentiert, und alles unterhalb der Rangschwelle fehlt.

„EU-bezogen“. Eine Pay-Level-Domain, deren Public Suffix eine EU-27-ccTLD oder .eu ist. Bewusst ein Stellvertreter und in beide Richtungen unscharf: EU-Unternehmen auf .com fehlen; Domain-Hacks von außerhalb der EU reiten auf EU-Endungen und wurden einzeln anhand des Impressums aussortiert. Deshalb lauten die Aussagen auf „Sites unter EU-Länderdomains“, nie auf „alle EU-Websites“.

Der Scan. Jede Site wurde in einem echten Browser gerendert — Widgets laden per JavaScript nach, eine statische Prüfung würde sie systematisch verfehlen. Nur die Startseite, nur die erste Interaktionsfläche, und ausschließlich lesend: Der Scanner öffnet das Panel und liest mit. Er tippt nichts ein und schickt nichts ab — die Frage „Bist du eine KI?“ wird auf fremden Sites nicht gestellt. Sites, deren robots.txt das Scannen untersagte oder nicht erreichbar war, wurden ausgeschlossen und gezählt. Erkannt wurde ein Hinweis lexikonbasiert (Regelpaket 2026.07.9) über 24 Sprachschlüssel: 23 der 24 EU-Amtssprachen plus Katalanisch.

Was die Zahlen nicht sagen

Die Studie veröffentlicht ihre eigenen Schwachstellen, weil eine Zahl ohne ihre Fehlerquote kein Befund ist. Die wichtigsten:

Der vollständige Arbeitslog der Studie — einschließlich der nicht eingehaltenen Vorregistrierungen und der nachträglich gefundenen Instrumentenfehler — ist veröffentlicht: method log (englisch).

Keine Bewertung einzelner Websites

Die Studie nennt keine einzelne Website und wird es nicht tun. Ein Befund „kein Hinweis erkannt“ besagt, was ein automatisierter Besucher an der ersten Interaktionsfläche beobachten konnte — nie, dass ein Unternehmen gegen Artikel 50 verstößt. Diese Unterscheidung ist kein juristischer Vorbehalt, sondern eine Aussage über die Messgrenze: Was ein automatisierter Besucher nicht erreicht, kann diese Prüfung nicht bewerten. Ein Urteil darüber, ob eine Website die Vorgaben erfüllt, spricht die Studie an keiner Stelle aus — weder in die eine noch in die andere Richtung.

Der rechtliche Rahmen, in drei Sätzen

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026; für die Offenlegung bei Chatbots nach Abs. 1 gibt es keine Schonfrist. Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft ausschließlich die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 und nur Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden; der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat Artikel 50 unberührt gelassen. Marktüberwachungsbehörde ist in Deutschland seit dem 2. August 2026 die Bundesnetzagentur — für Österreich und die Schweiz gelten jeweils eigene Zuständigkeiten.

Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Zitieren und weiterverwenden

Die aggregierten Tabellen der Studie stehen unter CC BY 4.0 — frei verwendbar mit Quellenangabe und Link, ebenso diese Kurzfassung. Zitierweise: DisclosureProof, „The State of AI Disclosure 2026“, Scan-Datum 10. August 2026.

Nicht veröffentlicht werden Rohdaten, Einzelsite-Datensätze und ein Repository-Abzug; Einzelsite-Datensätze wird es auch künftig nicht geben. Die Studie veröffentlicht Aufschlüsselungen nach Land (ccTLD) und nach Anbieter, jeweils mit einer vorregistrierten Mindestzellgröße von 30 — kleinere Zellen stehen als „n zu klein“ da, nicht als Prozentzahl.

Rückfragen zur Methodik, auch von Redaktionen: hello@disclosureproof.com.

Was zeigt Ihr eigenes Chat-Widget beim ersten Kontakt?

Derselbe Scanner, der diese Zahlen erzeugt hat, prüft eine einzelne Website kostenlos — mit Beleg, was wann sichtbar war.

Website kostenlos prüfen